Der Deutsche Ultraleichtflugverband e. V., kurz DULV, ist gemäß § 2 der Verordnung zur Beauftragung von Luftsportverbänden (BeauftrV) mit der Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Benutzung des Luftraums durch Luftsportgeräte betraut. Dazu gehört auch die Erteilung der Muster- und Verkehrszulassung von Ultraleichtflugzeugen. Im Rahmen des Zulassungsprozesses für ein Ultraleichtflugzeug durch den DULV sind insbesondere zwei Schritte einzuhalten. Zunächst muss die sogenannte „vorläufige Verkehrszulassung (VVZ)“ erteilt werden. Diese ist die Voraussetzung für die spätere endgültige Zulassung, die sogenannte „Musterzulassung“.
Der Rotorvox C2A hat bereits alle Tests für beide Zulassungsschritte erfolgreich absolviert, sodass wir mit der Vermarktung beginnen konnten.
Im Folgenden findet sich eine kurze Darstellung der bisher erreichten Meilensteine von Rotorvox: