Der Vertrag im Überblick
Investmentform: Partiarisches Nachrangdarlehen
Partiarisches Nachrangdarlehen mit Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des Startups in Höhe der Investmentquote von 0,003125% je 250 Euro Investmentsumme (vorbehaltlich einer etwaigen Verwässerung). Es handelt sich hierbei um eine Mindestquote. Die tatsächliche Investmentquote kann – sofern das Fundinglimit nicht erreicht wird – höher liegen, jedoch nicht darunter. Die genaue Berechnung der Investmentquote ist im Investmentvertrag geregelt.
Das Darlehen ist qualifiziert nachrangig; sämtliche Ansprüche der Investoren sind solange und soweit ausgeschlossen, wie sie einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens herbeiführen würden. Der Investor trägt bei dieser Form des Investments das unternehmerische Risiko des Startups in Höhe seines Investments. Bei jedem Investment ist ein Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich. Es besteht keine Nachschusspflicht.
Auf Kapitalerträge entfällt die Kapitalertragsteuer (derzeit 25 %) zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Mindestvertragslaufzeit: 31.12.2024
Die Mindestvertragslaufzeit für den Investor ist bis zum 31.12.2024. Die Mindestvertragslaufzeit für das Startup ist bis zum 31.12.2027. Die Kündigungsfrist ist jeweils sechs Monate zum Ende des jeweiligen Jahres.
Pre-Money Bewertung: 7.500.000 Euro
Dies ist die Pre-Money Unternehmensbewertung des Startups, also vor Berücksichtigung des in diesem Crowdfunding einzusammelnden Kapitals. Die Post-Money Bewertung beläuft sich entsprechend auf 8.000.000 Euro. Diese Bewertung wurde vom Startup nach eigenem Ermessen erstellt und dient der Berechnung der jeweiligen Investmentquote eines Investors.
Die Bewertung ist keine Aussage über das Startup und dessen aktuelle Wirtschaftlichkeit, sondern repräsentiert die Erwartungen des Startups zu dessen zukünftigen Ertragsaussichten unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Verzinsung. Von der Höhe einer Unternehmensbewertung ist daher in keiner Weise auf die Rentabilität oder einen vorhandenen Substanzwert des Startups zu schließen.
Renditechance (mehr Info):
- endfällige Basisverzinsung
Die ertragsunabhängige feste Verzinsung des gewährten Darlehensbetrages beträgt 1 % p. a., beginnend mit dem Abschluss des Vertrages.
- gewinnabhängiger jährlicher Bonuszins
Das Startup gewährt zusätzlich zu den Zinsen p. a. einen gewinnabhängigen jährlichen Bonuszins. Zur Berechnung der Gewinnbeteiligung des Investors wird der im steuerlichen Jahresabschluss ermittelte Jahresüberschuss zugrunde gelegt, daran nimmt der Investor in Höhe seiner Investmentquote teil.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um stark vereinfachte Erläuterungen und Darstellungen des Renditepotenzials handelt. Es ist immer der Investmentvertrag des Fundings maßgeblich.
- Ausschüttung bei Kündigung oder Exit
Die Ausschüttung bei Beendigung des Vertrages basiert auf zwei Szenarien: Exit oder Kündigung.
1. Exit: Im Falle eines Exits der Gründer von Bomedus sind Sie quasi unbegrenzt in Höhe Ihrer persönlichen Investmentquote – vorbehaltlich einer etwaigen Verwässerung – wirtschaftlich am Exiterlös beteiligt.
2. Kündigung: Wenn (bei Ausbleiben eines Exits) Bomedus z.B. im erstmöglichen Jahr der Kündigung (2024) das angestrebte Plan-EBIT von ca. 4,9 Mio. € oder den für 2024 angestrebten Plan-Umsatz von ca. 15,18 Mio. € erreicht, dann würde Ihre Rendite – vorbehaltlich einer etwaigen Verwässerung – ca. 332 % (EBIT) oder ca. 336 % (Umsatz) betragen (der größere Wert wäre maßgeblich). Dieser unverbindlichen Beispielrechnung liegen die vertraglich festgelegten Bewertungs-Multiples von 7,0 (EBIT) und 2,3 (Umsatz) zu Grunde. Selbst wenn Bomedus z.B. nur ein EBIT von ca. 2,28 Mio. € oder einen Umsatz von ca. 7 Mio. € erzielt und es durch weitere Finanzierungsrunden zu einer Verwässerung von z.B. 25 % kommen würde, würde Ihre Auszahlung ca. 200% betragen (ca. 100% Rendite). Bei einem Investment von 1.000 € erhielten Sie in diesem Fall ca. 2.000 € zurück.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um stark vereinfachte Erläuterungen und Darstellungen des Renditepotenzials handelt. Es ist immer der Investmentvertrag des Fundings maßgeblich.